Gesundheitliche Versorgungsplanung
Aber gerade, wenn ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht, stellt sich die Frage: Wie sollen wir die letzte Lebensphase regeln für den Fall, dass am Lebensende krankheitsbedingt selbstständig keine Entscheidungen mehr getroffen werden können?
Die Caritas Trägergesellschaft "St. Elisabeth" (CTE) hat auf diese Situation reagiert und bietet in den Einrichtungen in Nordhausen, Eisenach, Bad Langensalza und Erfurt das Modell der "Gesundheitlichen Versorgungsplanung" (Advance Care Planning) an.
In einer gemeinsamen Entscheidungsfindung mit der betroffenen Person, deren Angehörigen und den behandelnden Ärzten, wird ein Vorausplan für die letzte Lebensphase festgelegt. Die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner sind dabei handlungsleitend.
In einem strukturierten, persönlichen Gesprächsprozess geht es darum, dass der Bewohner selbstbestimmt über Behandlungs- Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden kann. Er wird dabei von einer ausgebildeten ACP-Beraterin begleitet. Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere der ACP-Beraterinnen ist es, die anvertrauten Menschen auf Grundlage des christlichen Menschenbildes achtsam und respektvoll zu begleiten und ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen.
Die ACP Beratung wird im Rahmen einer Pilotphase bis 2021 von allen gesetzlichen Kassen mit einer pauschalen Verfügung unterstützt. Privat Versicherte Bewohner müssen mit ihren jeweiligen Kassen die Kostenübernahme klären.