Tagespflege
Pflegebedürftigkeit stellt sich in der Regel im Alter über einen längeren Zeitraum ein. Betroffene und Angehörige können sich entsprechend auf die veränderte Situation einstellen. Manchmal geht es aber auch ganz schnell, kommt plötzlich und unerwartet, nach einem Unfall oder einer Krankheit.
Jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden.
Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist, dass ein Gutachter den Hilfebedarf oder die persönliche Pflegebedürftigkeit feststellt.
Der Betroffene oder Sorgeberechtigte muss bei der Pflege- oder Krankenkasse einen Antrag zur Begutachtung stellen. Dies kann telefonisch oder formlos erfolgen.
Wurde ein Pflegegrad festgestellt, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dies kann eine Versorgung in seiner häuslichen Umgebung oder für einen Aufenthalt in einer Tagespflege (teilstationäre Einrichtung) oder für eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim, einer vollstationären Einrichtung sein.
Die Caritas Trägergesellschaft „St. Elisabeth“ gGmbH bietet an 5 Standorten in Thüringen teilstationäre Pflege in ihren Tagespflegeeinrichtungen an.
Die Tagespflege/Tagesbetreuung bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit an allen Werktagen oder an ausgewählten Wochentagen mit anderen Menschen zusammen zu sein. Somit sind Sie tagsüber Gast in unserer Einrichtung und abends und nachts wieder in Ihrem gewohnten Zuhause.
In unseren Betreuungseinrichtungen erleben Sie Geselligkeit, können an Ausflügen oder Beschäftigungsangeboten teilnehmen und werden bewirtet. Ein Hol- und Bringservice sorgt für den sicheren Transport von Ihrem Zuhause zu uns und wieder zurück.
Für die Betreuung und weitere Serviceleistungen steht unser Fachpersonal bereit.
Jeder Gast liegt uns mit seinen individuellen Anliegen besonders am Herzen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.