Kurzzeitpflege
Pflegebedürftigkeit stellt sich in der Regel im Alter über einen längeren Zeitraum ein. Betroffene und Angehörige können sich entsprechend auf die veränderte Situation einstellen. Manchmal geht es aber auch ganz schnell, kommt plötzlich und unerwartet, nach einem Unfall oder einer Krankheit.
Und manchmal benötigt der Hilfebedürftige (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme) einfach noch eine Übergangszeit bis er in sein häusliches Umfeld entlassen werden kann.
Dafür gibt es die Kurzzeitpflege.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Heimunterbringung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Eine Kurzzeitpflege kann für max. 56 Tage je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege kann auch beansprucht werden, wenn die häusliche Pflege von Angehörigen erbracht wird und diese Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist, die Pflege auszuüben.
Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist, dass ein Gutachter den Hilfebedarf oder die persönliche Pflegebedürftigkeit feststellt.
Der Betroffene oder Sorgeberechtigte muss bei der Pflege- oder Krankenkasse einen Antrag zur Begutachtung stellen. Dies kann telefonisch oder formlos erfolgen.
Wurde ein Pflegegrad festgestellt und ist eine häusliche oder teilstationäre Unterbringung zurzeit nicht möglich, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung für Kurzzeitige in einer vollstationären Einrichtung. (max. 56 Tage/Jahr)
Die Caritas Trägergesellschaft "St. Elisabeth" gGmbH bietet an 9 Standorten in Thüringen Kurzzeitpflege in ihren vollstationären Einrichtungen an.
Hier geht es zu unseren Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten: