Neues Angebot in der CTE – Schulung Nachbarschaftshilfe
Als Nachbarschaftshelfer*in übt man eine ehrenamtliche Tätigkeit aus und erhält von seinem hilfebedürftigen Nachbar*in eine Aufwandsentschädigung. Diese/r kann die Ausgaben später mit der Pflegekasse abrechnen. Für die Abrechnung mit der Pflegekasse, muss man einen Kurs absolvieren und sich als Nachbarschaftshelfer*in bei der Kasse registrieren lassen. (Mitarbeitende, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege müssen diesen Kurs nicht nachweisen.)