Fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten sind mit dem 1. März ausgelaufen. Das Bundeskabinett hatte dazu am 24. Februar die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-schutzmassnahmen-2165474
Stand: 01.03.2023