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Zwei Personen, eine davon im Rollstuhl, mit Rücken zur Kamera unterhalten sich
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Junge Frau in Pflegekleidung und ältere Frau im Rollstuhl unterhalten sich. In der Mitte halten sie gemeinsam ein Kaninchen
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Gruppe von fünf jungen Leute in Pflegekleidung stehen in einer Reihe und lächeln
CTE Header Bilderslider 8
Zwei Hände greifen ineinander und halten sich fest
Zwei junge Frauen in Pflegekleidung beratschlagen sich zum Thema Medikamente
Checkliste Entlassung

Gut vorbereitet auf das Leben in Freiheit

Zunächst sind es lange Jahre und Monate der Sehnsucht, dann kommt sie doch auf einen Schlag: die Haftentlassung. Sie ist Befreiung und Herausforderung zugleich, denn die Welt hat sich weitergedreht und vieles hat sich verändert. Acht Tipps von Fachleuten, worauf Sie achten sollten, damit das Leben in Freiheit gelingt.

  1. Planen Sie die Entlassung nicht allein

    KNA / OppitzLange ersehnt, und dann mit vielen ?? verbunden - das Ende der Knastzeit braucht seine VorbereitungDCV/KNA Harald Oppitz

    Behördengänge, Gespräche, wichtige Entscheidungen - gemeinsam ist die Vorbereitung auf das komplexe Leben außerhalb des Gefängnisses bedeutend einfacher. Die Sozialarbeiter Ihrer Vollzugsanstalt gehen in Vorbereitungsgesprächen Punkt für Punkt mit Ihnen durch.
  2. Denken Sie an ein Dach überm Kopf

    Wohin geht es nach dem Gefängnis? Bei vielen Haftentlassenen ist das unklar, darum sollten Sie schon im Gefängnis planen, wo Sie unterkommen. Auch hierbei hilft Ihnen der Sozialarbeiter Ihrer Anstalt. Vielleicht kommt ein Wohnberechtigungsschein für Sie in Frage. Damit können Sie sich auf vergünstigte Wohnungen der Städte und Gemeinden bewerben. Zuständig ist in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo man seinen Wohnsitz legen will. Jedes Bundesland hat hierfür eigene Regelungen.
  3. Kümmern Sie sich um die Unterlagen der Justizvollzugsanstalt

    Denken Sie im Besonderen an den Haftentlassungsschein und die Arbeitsbescheinigung. Der Haftentlassungsschein ist als Ausweispapier für alle Behördengänge wichtig. Die Arbeitsbescheinigung brauchen Sie für die Arbeitsagentur. Denn bei einer Tätigkeit im Gefängnis von mindestens zwölf Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  4. Überprüfen Sie Ihre Ausweise

    Beim Einwohnermeldeamt, auf dem Polizeirevier oder im Sozialamt - offizielle Papiere wie den Personalausweis, die Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihren Führerschein werden Sie fast überall brauchen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Papiere haben und diese noch gültig sind. 
  5. Lassen Sie sich bei der Arbeitsagentur beraten

    Mit einer festen Arbeitsstelle gelingt der Neustart ins "freie" Leben schneller. Geben Sie bei der Arbeitsagentur Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten an. Kümmern Sie sich vor dem Besuch um eine Lohnsteuerkarte, einen Sozialversicherungsausweis und um die Arbeitszeugnisse Ihrer vorigen Arbeitgeber. Sie haben ein Recht auf Ihre Arbeitszeugnisse.
  6. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre baldige Entlassung

    Die neue Situation in Freiheit kann Sie und Ihre Angehörigen schnell überfordern. Kündigen Sie deshalb Ihrer Familie oder Ihren Freunden die Haftentlassung frühzeitig an. Aktivieren Sie alte Kontakte, die ihnen beim Neustart hilfreich sein können. Achten Sie darauf, nicht auf die gleichen Leute hereinzufallen wie vor der Haftstrafe.
  7. Setzen Sie sich Ziele für die Zeit nach der Haft

    Was auf den ersten Blick nach einem anstrengenden Umbruch aussieht, kann eine echte Chance auf eine bessere Zukunft sein. Überlegen Sie, was Sie beruflich und privat erreichen wollen: Ist es ein anderer Arbeitsplatz, eine neue Aus- oder Fortbildung? Wollen Sie ein neues privates Umfeld aufbauen, das für Sie gesünder ist? Gibt es Hobbys, die Sie lange einmal beginnen wollten? Setzen Sie sich kleine, aber feste Ziele, die Sie erreichen möchten.
  8. Holen Sie sich professionelle Hilfe

    Startschwierigkeiten in der Zeit nach der Haft sind keine Seltenheit. Die Einrichtungen der Straffälligenhilfe haben in ganz Deutschland Anlaufstellen für Haftentlassene. Hier stehen Ihnen Betreuerinnen und Betreuer zur Seite. Nutzen Sie den professionellen Rat.

Autor/in:

  • Johannes Reichart
Quelle: caritas.de

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