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Pressemitteilung Berlin

Standards des Asylrechts einhalten

„Auch wenn die große Zahl an Flüchtlingen entschlossenes Handeln aller Akteure in Politik und Gesellschaft erfordert, müssen die Standards der Asylverfahren und des Verfassungsrechts aufrecht erhalten werden“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Treffens von Bund und Ländern.

Erschienen am:

24.09.2015

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Insbesondere das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminium darf nicht beschnitten werden. Genau das aber sieht der aktuelle Gesetzentwurf für Asylsuchende vor, die über einen sicheren Staat eingereist sind. "Wenn Flüchtlinge die sogenannten Dublin-Regelungen missachten, muss darauf mit einem entsprechenden Verfahren reagiert werden, aber nicht, indem man ihnen die Leistungen des sozio-kulturellen Existenzminiums kürzt. Das ist verfassungswidrig", stellt Neher klar. Zudem würde die geplante Umstellung auf Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auch für den persönlichen Bedarf zu erhöhtem bürokratischen Aufwand führen und tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen.

Der Deutsche Caritasverband (DCV)  kritisiert auch das geplante Arbeitsverbot für Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben und nicht abgeschoben werden können, wenn beispielsweise die Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann oder sie falsche Angaben gemacht haben. Aber auch dann gilt: "Wer jahrelang nur geduldet in unserem Land lebt, nicht arbeiten darf und keinen Zugang zu Bildung hat, lebt in völliger Perspektivlosigkeit. Das ist schrecklich für die Betroffenen und unvernünftig mit Blick auf das Leben in der Gesellschaft", so Neher.

Keine Fristverkürzung im Asylverfahren

Für Menschen, die nicht aus Schutzgründen nach Deutschland kommen, sondern weil sie Arbeit suchen, müssen andere Wege der Arbeitsmigration eröffnet werden. Die in der Gesetzesvorlage enthaltene Änderung, Personen aus den Balkanstaaten in den kommenden Jahren einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist daher zu begrüßen. Nicht zu akzeptieren ist hingegen, durch die geplanten Fristverkürzungen im Asylverfahren und Veränderungen beim Rechtsschutz die Wahrnehmung von Rechten zu erschweren.

Der DCV kritisiert das Vorgehen bei diesem Gesetzgebungsverfahren. "Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, jetzt schnell gute Lösungen für den Umgang mit den vielen  Schutzsuchenden zu finden, ist eine Frist von einem Tag zur Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf indiskutabel", so Neher. Angesichts der Tatsache, dass auch die Bundesregierung die Aufnahme der Schutzsuchenden zu Recht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet und die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte einfordert, wäre eine effektive Beteiligung der Verbände besonders wichtig.

  • Ansprechperson
Pressestelle des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-742
+49 30 28444-742
pressestelle@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme

Standards der Asylverfahren und des Verfassungsrechts bewahren

Downloads

PDF | 192,6 KB

Diskussionspapier zur Frage eines Einwanderungsgesetzes

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt, dass die aktuelle Debatte über ein neues Einwanderungsgesetz einen Austausch darüber ermöglicht, wo das deutsche Ausländer- und Asylrecht verbessert werden muss. Der DCV hat sich mit diesen Fragen schon in der Vergangenheit befasst und entsprechende Positionen auch zur besseren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration entwickelt.
PDF | 204,5 KB

Migration und Integration - Info 3/2015

Thema: Unterbringung von Flüchtlingen
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