Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Für wen?
Für junge Menschen mit absolvierter Schulpflicht bis zum vollendeten 26. Lebensjahr um sich beruflich zu orientieren und sich gesellschaftlich zu engagieren.
Zeitraum für das FSJ:
Beginn 1. September eines Jahres bis 31. August des Folgejahres / auf Anfrage auch früherer oder späterer Beginn möglich.
Tätigkeitsfelder:
- 39 Stunden in Vollzeit oder Teilzeit ab 21 Wochenstunden in einer sozialen Einrichtung mit pädagogischen und hauswirtschaftlichen Anteilen bzw. pflegerischen und hauswirtschaftlichen Anteilen (Einsatz in Thüringen z.B. in Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Jugend(bildungs)häusern, Bildungs- und Ferienstätten für Familien, Mutter-Kind-Einrichtungen)
- Teilnahme an fünf Seminarwochen à fünf Tage (25 Bildungstage) zur Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen, religiösen und ökologischen Themen sowie der Reflexion der Tätigkeit in der Einsatzstelle und der persönlichen Entwicklung
Dein Gewinn:
- monatliches Taschengeld in Höhe von 350 Euro in Vollzeit bzw. 300 Euro in Teilzeit und 30 Urlaubstage im Jahr
- Zahlungen in die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Kindergeldanspruch (für deine Eltern)
- Erfahrungen sammeln im sozialen Bereich und sich beruflich orientieren
- Begleitung in der Einsatzstelle und in den Bildungsseminaren
- Zertifikat und Beurteilung nach dem FSJ, was von vielen Einrichtungen als Vorpraktikum für z.B. Studium Soziale Arbeit oder als Pflegepraktikum für das Medizinstudium (FSJ im Krankenhaus) anerkannt wird
Deine Bereitschaft:
- Dich durch das FSJ für die Gesellschaft und für hilfsbedürftige Menschen zu engagieren
- an allen gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstagen teilzunehmen
- Christliche Werte zu akzeptieren
Das Thüringenjahr wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.