Vollstationäre Pflege
Pflegebedürftigkeit stellt sich in der Regel im Alter über einen längeren Zeitraum ein. Betroffene und Angehörige können sich entsprechend auf die veränderte Situation einstellen. Manchmal geht es aber auch ganz schnell, kommt plötzlich und unerwartet, nach einem Unfall oder einer Krankheit.
Jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden.
Voraussetzung für alle weiteren Schritte ist, dass ein Gutachter den Hilfebedarf oder die persönliche Pflegebedürftigkeit feststellt.
Der Betroffene oder Sorgeberechtigte muss bei der Pflege- oder Krankenkasse einen Antrag zur Begutachtung stellen. Dies kann telefonisch oder formlos erfolgen.
Wurde ein Pflegegrad festgestellt, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dies kann eine Versorgung in seiner häuslichen Umgebung oder für einen Aufenthalt in einer Tagespflege (teilstationäre Einrichtung) oder für eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim (vollstationäre Einrichtung) sein.
Die Caritas Trägergesellschaft „St. Elisabeth“ gGmbH bietet an 9 Standorten in Thüringen vollstationäre Pflege in ihren Alten- und Pflegeeinrichtungen an.
Ein Leben in einer vollstationären Einrichtung empfehlen wir, wenn ein selbständiges Leben in den eignen vier Wänden nicht mehr möglich ist.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass dies kein leichter Schritt ist. Damit das Einleben leichter fällt, dürfen Sie kleine Möbel und Erinnerungen von Zuhause gern mitbringen. (nach Absprache)
In unseren Einrichtungen werden unsere Bewohner rund um die Uhr durch unsere Mitarbeiter*innen bestens versorgt. Wir respektieren ihre Wünsche und unterstützen ihn in seinen körperlichen, geistigen und seelischen Anliegen.
Hier geht es zu unseren Einrichtungen, die vollstationäre Pflege anbieten: